Falldämpfer begrenzen den Fangstoß im Falle eines Absturzes
Die Falldämpfer sind mit integrierten Verbindungsmitteln Bestandteil eines Auffangsystems. Die bei einem Sturz auftretende Energie wird umgewandelt um den menschlichen Körper vor schweren Verletzungen zu schützen. Der Abbau des Fangstoßes wird durch Aufreißen des Bandfalldämpfers erreicht. Für alle Falldämpfer gilt, dass sie die Sturzenergie auf maximal 6KN reduzieren und nach Beanspruchung ausgetauscht werden müssen.
Für die Lastensicherung oder die Personenrettung
Dieses Gerät ermöglicht eine abgestürzte Person vor dem Abseilen ein Stück anzuheben um die Person vom Sicherungsseil zu lösen. Die Arbeitsweise der Höhensicherungsgeräte ist ähnlich der Autosicherheitsgurte. Bei Überschreiten einer Bewegungsgeschwindigkeit von ca. 1,5m/sec. rasten durch Fliehkraft die Sperrklinken ein, die das Bremssystem sofort auslösen.
Mitlaufende Auffanggeräte sind fest installierte Fangvorrichtungen.
Sie können sowohl an einem Seil (bewegliche Führung), als auch an einer Steigschutzschiene (feste Führung) an einem Leitersystem installiert werden (Steigschutzläufer). Diese Mitlaufenden Auffanggeräte sind vom Anwender unabhängig das heißt der Anwender muss sie nicht ständig bedienen. Durch ihre Bauart bewegen sich die Geräte selbstständig am Sicherungssystem auf und ab, im Falle eines Sturzes blockieren sie eigenständig und verhindern so einen weiteren Absturz.