AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der MEB Safety Service GmbH

für den Online-Shop www.ras-klettershop.de
Stand: September 2020

§ 1
Geltungsbereich

  1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für Verträge, die Verbraucher oder Unternehmer („Kunde“) mit der MEB Safety Service GmbH („MEB“) über die Internetseite des Online-Shop www.ras-klettershop.de („Online-Shop“) schließen.
     
  2. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
     
  3. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
     
  4. Die AGB gelten ausschließlich; Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wen MEB nicht ausdrücklich widerspricht und in ihrer Kenntnis den Vertrag erfüllt. Von AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur bei ihrer schriftlichen Bestätigung durch MEB verbindlich.
     
  5. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen, ist vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung der MEB maßgeblich.
     
  6. Mündliche Nebenabreden, die die schriftlichen Bestimmungen dieses Vertrages ergänzen sollen, bestehen nicht.

§ 2
Angebot; Vertragsschluss

  1. Die im Online-Shop der MEB enthaltenen Produktdarstellungen, stellen keine verbindlichen Angebote der MEB dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden. Der Kunde gibt durch seine Bestellung ein Angebot zum Kauf der in der Bestellung aufgeführten Produkte ab.
     
  2. Nach Erhalt der Bestellung kann MEB das Angebot des Kunden innerhalb von fünf (5) Tagen annehmen, indem MEB dem Kunden:
     
    1. Eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei der Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden maßgeblich ist, oder
       
    2. Die bestellte Ware liefert, wobei insoweit der Zugang der Ware beim Kunden maßgeblich ist, oder
       
    3. Nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert
       
    (jeweils „Auftragsbestätigung“). Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen einer Auftragsbestätigung vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Kunden zu laufen und endet mit dem Ablauf des fünften (5.) Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt. Nimmt MEB das Angebot des Kunden innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Kunde nicht mehr an sein Angebot gebunden ist. Erfolgt keine Reaktion durch MEB auf das angetragene Angebot, so gilt dies ausdrücklich nicht als stillschweigende Annahme.
     
  3. Bei Auswahl der Zahlungsart PayPal erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à.r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg (im Folgenden: "PayPal"), unter Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen. Wählt der Kunde im Rahmen des Online-Bestellvorgangs PayPal als Zahlungsart aus, erteilt er durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons zugleich auch einen Zahlungsauftrag an PayPal. Für diesen Fall erklärt MEB abweichend von § 2 Abs. 2 die Annahme des Angebots des Kunden in dem Zeitpunkt, in dem der Kunde durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons den Zahlungsvorgang auslöst.
     
  4. Wenn der Kunde eine Bestellung über den Online-Shop bei MEB aufgibt, bestätigt MEB den Zugang der Bestellung in der Regel unverzüglich („Zugangsbestätigung“). Die Zugangsbestätigung stellt in der Regel keine verbindliche Annahme des Auftrages dar, es sei denn es ergibt sich daraus ausdrücklich eine Annahmeerklärung.
     
  5. Der Vertragstext wird nach Vertragsschluss nicht von MEB gespeichert und ist für den Kunden über den Online-Shop nicht zugänglich. Die Bestelldaten kann der Kunde unmittelbar nach dem Abschicken der Bestellung unter Zuhilfenahme des Druck- und Speichersystems des Browsers ausdrucken und/oder speichern. Nach dem Bestellvorgang erhält der Kunde diese AGB sowie die Daten seiner Bestellung in Textform. Nach Vertragsschluss erhält der Kunde von MEB eine Bestätigung des Vertrags, in der der Vertragsinhalt wiedergegeben ist, in Textform.

§ 3
Preise

  1. Die Preise aus der Auftragsbestätigung bzw. Angebotsannahme nach § 2 Abs. 2 von MEB verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer zuzüglich anfallender Liefer- und Versandkosten.
     
  2. Liefer- und Versandkosten werden im Warenkorb des Kunden separat ausgewiesen und sind vom Kunden zusätzlich zu tragen.
     
  3. Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können im Einzelfall weitere Kosten anfallen, die vom Kunden zu tragen sind. Hierzu zählen beispielsweise einfuhrrechtliche Abgaben bzw. Steuern.

§ 4
Zahlungsbedingungen

  1. Dem Kunden stehe verschiedene Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung, die im Online-Shop der MEB angegeben werden.
     
  2. Ist Vorauskasse per Banküberweisung vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss ohne Abzug fällig, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben. Die Lieferung erfolgt erst nach Zahlungseingang.
     
  3. Bei Auswahl der Zahlungsart „PayPal“ erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg, unter Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen. Dies setzt u.a. voraus, dass der Kunde ein PayPal-Konto eröffnet bzw. bereits über ein solches Konto verfügt.
     
  4. Bei Zahlungen aus Ländern außerhalb der Europäischen Union können von MEB nicht zu vertretende weitere Kosten z.B. für die Geldübermittlung anfallen, die vom Kunden zu tragen sind. Solche Kosten können auch anfallen, wenn die Lieferung nicht in ein Land außerhalb der Europäischen Union erfolgt, der Kunde die Zahlung aber von einem Land außerhalb der Europäischen Union aus vornimmt.
     
  5. Bei Zahlungsverzug ist MEB berechtigt die gesetzlich geregelten Verzugszinsen einzufordern.
     
  6. Ist der Kunde Unternehmer gilt folgendes:
     
    1. MEB ist berechtigt, trotz gegebenenfalls anders lautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden, beginnen mit der ältesten Schuld und sodann in austeigender Reihenfolge, anzurechnen. Maßgeblich für die Reihenfolge ist das Fälligkeitsdatum.
       
    2. Dem Kunden steht eine Aufrechnung nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von MEB anerkannt ist oder es sich um Forderungen handelt, die im Gegenseitigkeitsverhältnis zur Forderung der MEB stehen. Der Kunde ist zur Ausübung seines Zurückbehaltungsrecht darüber hinaus nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 5
Lieferungen/Gefahrübergang

  1. Die Lieferung von Waren erfolgt regelmäßig auf dem Versandwege und an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift. Bei der Abwicklung der Transaktion, ist die in der Kaufabwicklung des Verkäufers angegebene Lieferanschrift maßgeblich. Abweichend hiervon ist bei Auswahl der Zahlungsart PayPal die vom Kunden zum Zeitpunkt der Bezahlung bei PayPal hinterlegte Lieferanschrift maßgeblich.
     
  2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache während der Versendung geht erst mit der Übergabe der Ware an den Kunden über, unabhängig davon, ob die Versendung versichert oder unversichert erfolgt. Dies gilt nicht, wenn der Kunde eigenständig ein nicht von MEB benanntes Transportunternehmen oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person beauftragt hat.
     
  3. Ist der Kunde Unternehmer gilt folgendes:
     
    1. Beim Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Unterngangs und der zufälligen Verschlechterung der Leistung sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Leistung an das Transportunternehmen oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person über.
       

§ 6
Gewährleistung

  1. Es gelten die gesetzlichen Mängel- und Gewährleistungsrechte.
     
  2. Ist der Kunde Unternehmer gilt folgendes:
     
    1. Dem Kunden stehen Gewährleistungsrechte nur zu, wenn er seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nach § 377 HGB nachgekommen ist.
       
    2. Bei berechtigter und fristgerechter Mängelrüge hat der Auftraggeber während des Gewährleistungszeitraums einen Anspruch auf Nacherfüllung. MEB steht in Bezug auf die Art der Nacherfüllung, d.h. Nachbesserung oder Nachlieferung, das Wahlrecht zu. Die Nacherfüllung beinhaltet nicht den Ausbau der mangelhaften Sache und den erneuten Einbau, wenn MEB nicht ursprünglich zum Einbau verpflichtet war.
       
    3. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ein- und Ausbaukosten werden von MEB nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften erstattet, sofern tatsächlich ein Mangel vorliegt.
       
    4. Sollte die Nacherfüllung endgültig fehlschlagen oder weitere Nacherfüllungsversuche dem Auftraggeber nicht zumutbar sein, ist der Auftraggeber berechtigt den Preis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Bei einem nur unerheblichen Mangel besteht kein Recht zum Rücktritt.
       
    5. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers bei Sach- und Rechtsmängeln bestehen nur im Rahmen von § 7 – Haftung und sind im Übrigen ausgeschlossen.
       

§ 7
Haftung

  1. Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch MEB, gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der MEB verursacht wurden, haftet MEB stets unbeschränkt:
     
    1. Bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
       
    2. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung,
       
    3. Bei Garantieversprechen, soweit vereinbart oder
       
    4. Soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
       
  2. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, (Kardinalpflichten) durch leichte Fahrlässigkeit durch MEB, gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen der MEB ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss absehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
     
  3. Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen.
     

§ 8
Eigentumsvorbehalt

  1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises das Eigentum der MEB.
     
  2. Ist der Kunde Unternehmer gilt folgendes:
     
    1. MEB behält sich das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor ("Vorbehaltsware"). Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung nicht zulässig.
       
    2. Der Kunde ist berechtigt die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Für diesen Fall tritt der Kunde bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des offenen Rechnungsbetrags, die dem Kunden aus dem Weiterverkauf erwachsen, an MEB ab, MEB nimmt die Abtretung an. MEB ist weiter zur Einziehung der Forderung berechtigt. Soweit der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt, behält sich MEB allerdings vor, die Forderung selbst einzuziehen.
       
    3. Bei Verbindungen und Vermischungen der Vorbehaltsware erwirbt MEB Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenstände zum Zeitpunkt der Verarbeitung.
       
    4. Der Kunde verwahrt das (Mit-)Eigentum der MEB unentgeltlich. Der Kunde ist verpflichtet, MEB einen Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware, etwa im Falle einer Beschlagnahme sowie deren Beschädigung oder Vernichtung unverzüglich mitzuteilen.
       
    5. MEB verpflichtet sich, die MEB zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kundens insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt MEB.
       

§ 9
Vertragspartner

Der Vertragspartner ist die MEB Safety Service GmbH
Geschäftsführer: Stefan Schlie, Marcel Reichel
Adresse: Tilsiter Straße 2-4, 28217 Bremen
Telefon: 0421 168 38 680
Fax: 0421 69 10 70 99
E-Mail: info@ras-klettershop.de
Registergericht: Amtsgericht Bremen, Registernummer HRB 33980 HB
USt-ID-Nr. DE320854951

§ 10
Schlussbestimmungen

  1. Ist der Kunde Unternehmer gilt als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem Vertrag zwischen MEB und dem Kunden Bremen, sofern nicht ein ausschließlicher gesetzlicher Gerichtsstand begründet ist. MEB ist jedoch berechtigt, das für den Sitz des Kunden zuständige Gericht anzurufen.
     
  2. Für diese AGB und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen MEB und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Ist der Kunde Verbraucher, gilt diese Rechtswahl nur, soweit nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
     
  3. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter https://ec.europa.eu/odr.
    MEB ist nicht verpflichtet und auch nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen.
     
  4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise gegen zwingendes Recht verstoßen oder aus anderen Gründen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Kunde und MEB sind jedoch verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine andere, dem Sinn und Zweck der Vereinbarung entsprechende Bestimmung zu ersetzen. Das gleich gilt bei Lücken im Vertrag.

Stand: Februar 2023